Inhaltsverzeichnis

1. Ist die Selbstbedienung beim "Sperrmüll" strafbar?
2. Mut zur Klage gegen die Arbeitsagentur?
3. Negative Bewertung bei eBay
4. Darf man heimlich mithören?
5. Beifahrer als Zeuge?
6. Schwarzfahren – Was ist zu zahlen?
7. Skrupellose Anwälte
8. Kein Geld für eine Klage
9. Ohne Anwalt vor Gericht
10. Das Containern aus rechtlicher und religiöser Sicht

10. Das Containern aus rechtlicher und religiöser Sicht

by Adam E. Yalçintaş

Mit Containern (auch Mülltauchen genannt) wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem weggeworfene Waren (regelmäßig Lebensmittel) aus einem Container (regelmäßig verschlossen) mitgenommen werden. Dabei ist meist nicht beabsichtigt, dass fremde Leute sich einfach so bedienen. Vielmehr will etwa der Supermarktbetreiber, dass die weggeworfenen Lebensmittel ausschließlich von der Müllabfuhr (Entsorgungsträger) abgeholt sowie entsorgt werden. 
 
Das Containern wurde im Jahr 2018 zum ersten Mal heiß diskutiert, als zwei Studierende aus einem verschlossenen Container weggeworfene Lebensmittel entwendeten. Sie wurden aufgrund dieser Tat wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall angeklagt. Als dieser Fall in den Medien virulent wurde, bildeten sich zwei Lager mit einem unterschiedlichen Standpunkt. Auf der einen Seite wurde das Verhalten dieser Personen verpönt und sozial geächtet. Auf der anderen Seite wurden die beiden Studierenden für ihren heroischen Entschluss gefeiert. Günstige Argumente konnte jede Seite für sich vortragen. Bevor jedoch darauf eingegangen wird, ist voranzustellen, dass die rechtliche Beurteilung momentan klar ist. Ausgegangen wird dabei von weggeworfenen Lebensmittel, da dieser Fall am häufigsten vorkommt. Die Ausführungen gelten aber für andere Fälle des Containerns entsprechend.
 
Nach § 242 StGB wird bestraft, wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Das entscheidende Merkmal hierbei ist „fremd“. Die weggeworfenen Lebensmittel werden nicht herrenlos gestellt, also der Supermarktbetreiber sagt sich nicht, dass es ihm egal ist, was mit den weggeworfenen Lebensmittel passiert, sondern er möchte, dass sie von der Müllabfuhr abgeholt werden. Aus diesem Grund sind fast alle Container verschlossen. Angesichts dessen sind die weggeworfenen Lebensmittel immer noch fremd und der Tatbestand des § 242 StGB wird damit erfüllt. Daneben wird auch in der Regel eine Sachbeschädigung (durch das Aufbrechen des Containers) und ein Hausfriedensbruch (unerlaubtes Betreten des Supermarktgeländes) begangen. 
Rechtlich macht man sich daher strafbar.
Zwar hat die derzeitige Regierung den Plan, Menschen, die containern, strafrechtlich nicht länger zu belangen. Allerdings soll das nur dann gelten, wenn neben dem Diebstahl keine weiteren Delikte (wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc.) begangen werden. Da aber die meisten Container sowieso verschlossen sind und damit eine Sachbeschädigung nahezu stets vorliegen wird, wird die Bedeutung sowie Auswirkung dieses Plans in erheblicher Weise relativiert.
 
Welche Aspekte werden nun von den beiden Lagern vorgebracht und wie steht die Religion zu diesem Thema? 
Dazu muss man zunächst verstehen, weshalb die Supermarktbetreiber nicht möchten, dass sich Leute einfach an den weggeworfenen Lebensmitteln bedienen. Lebensmittel werden grundsätzlich von den Supermarktbetreibern entsorgt, weil entweder das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist oder aus ihrer Sicht die Lebensmittel schlecht geworden sind. Wenn nun jemand die Lebensmittel aus einem Container oder generell entsorgte Lebensmittel verzehrt, können gesundheitliche Bedenken bestehen. Es kann sein, dass diese Person erkrankt. In diesem Fall kann zurzeit eine Schadensersatzpflicht des Supermarktbetreibers in Betracht kommen. Das ist auch ein maßgebliches Argument dafür, wieso das Containern nicht gewollt ist.
Vor dem Hintergrund, dass mehrere Millionen Tonnen an Lebensmitteln jährlich weggeworfen werden und der Tatsache, dass viele Menschen in Deutschland sich bestimmte Lebensmittel nicht leisten können (sogar in Armut leben), erscheint es aber wahnwitzig, kategorisch an dem Verbot festzuhalten. Die pauschale Behauptung, dass Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, automatisch gesundheitsgefährdend sind, überzeugt nicht. Hier müsste zwischen der Art der Lebensmittel konkreter differenziert werden. An dieser Stelle kommt darüber hinaus ein moralischer Gesichtspunkt hinzu. Wenn auf der einen Seite Menschen jeden Cent mehrmals umdrehen müssen, jedoch auf der anderen Seite genießbare Lebensmittel wie Müll weggeworfen werden, ist das eine untragbare Situation. Wenn es aber auch keinen einzigen hungernden Menschen geben würde, wäre ein derartiger verschwenderischer Lebensstil in höchstem Maße moralisch verwerflich.
 
Genau hier setzt die Religion an. In allen Weltreligionen ist die Verschwendung verboten. Im heiligen Koran etwa heißt es: „Esst und trinkt von den Speisen sowie Getränken, die euch erlaubt sind, aber verschwendet nicht. Gewiss ist, dass der Schöpfer gegenüber Verschwendern nicht wohlgesonnen ist.“ (7:31). Der Grund dafür liegt darin, dass mit jedem Gut, das dem einzelnen Menschen vom Schöpfer zu treuen Händen überlassen wurde, eine Verantwortung einhergeht. Er kann nicht beliebig mit diesem Gut umgehen. Er darf es nur in dem vom Schöpfer festgesetzten Rahmen nutzen. Die Verschwendung ist dabei ein Verhalten, dass den Rahmen sprengt; über diesen hinausgeht. Es ist ein Exzess, der nicht tolerierbar ist. Die Verantwortung besteht jedoch nicht nur gegenüber dem Schöpfer alleine, sondern auch gegenüber seinen Mitmenschen. Der Prophet Muhammed (Segen und Friede sei mit Ihm) sagte: „Jemand, der satt zu Bett geht, während sein Nachbar [seine Mitmenschen] Hunger leidet [leiden], gehört nicht zu uns“ (Buhari). In den Augen des Schöpfers, der alles und jeden erfasst, ist ein solches Verhalten niederträchtig, weil der Egoismus und die Unbekümmertheit des Einzelnen das Wohl anderer niederringt. 
 
Fraglich ist, welche Konsequenzen sich daraus für das Containern ergeben. Die Einhaltung dieser Verantwortung kann lediglich der Staat erzwingen. Nur weil jemand mit den ihm überlassenen Gütern verschwenderisch umgeht, ist es den anderen nicht erlaubt, gegen seinen Willen vorzugehen. Denn die Güter stehen rechtlich in seinem Eigentum und religiös ist diese Person die Treuhänderin dieser Güter. In Anbetracht dessen ist das Containern auch religiös nicht erlaubt. 
 
Das bedeutet allerdings nicht, dass untätig geblieben werden soll. Gegenüber dem jeweiligen Supermarktbetreiber kann dieser Standpunkt erläutert werden. Es kann eine Kooperation vorgeschlagen werden, um genießbare Lebensmittel zu retten. Denn die meisten Menschen empfinden es als falsch, Lebensmittel wegzuwerfen, während andere Menschen hungern. Daneben ist der Staat verpflichtet, Verschwendung – soweit es möglich ist ­– in seinem Hoheitsgebiet zu unterbinden. Er muss dafür ein System aufbauen, das eine Nutzbarmachung von nicht genutzten Ressourcen gewährleistet. Wir genießen in Deutschland einen unvergleichlichen Wohlstand. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass damit eine große Verantwortung verbunden ist. Der Wohlstand dauert nur so lange an, bis die Verschwendung nicht die Oberhand gewinnt. 
 
Die Verschwendung ist der größte Feind des Wohlstandes und beide können auf lange Sicht nicht koexistieren.
 
 
 
 


9. Ohne Anwalt vor Gericht

by Adam E. Yalçintaş

Man läuft am frühen Morgen zum Briefkasten und muss zu seinem Entsetzen feststellen, dass eine Klageschrift darin liegt. Das Erste, was man machen wird, wird wohl sein, einen Anwalt zu konsultieren. Es kann aber auch die umgekehrte Situation eintreten, nämlich dass man jemanden verklagen möchte. Der Anwalt wird wiederum in solchen Fällen die erste Anlaufstelle sein. Wenn nun jemand ohne Anwalt agieren möchte, ist dies möglich sowie ratsam?
Nach unserer Zivilprozessordnung (§ 78 Abs. 1 ZPO)  ist ein Anwalt nur erforderlich, wenn vor einem Landgericht geklagt wird oder man selbst verklagt wird. Vor einem Amtsgericht ist dagegen ein Anwalt grundsätzlich nicht notwendig. Das bedeutet, dass man sich selbst vertreten darf. Wer sich nun die Frage stellt, wann man am Amtsgericht oder am Landgericht ist, kann sich am folgenden Kompass orientieren: Wenn der Streitwert (also worum es geht, zB Darlehen) über 5000 EUR liegt, dann ist man prinzipiell am Landgericht. Wenn dies nicht der Fall ist, ist man am Amtsgericht. Zudem gilt zu beachten, dass bei Mietstreitigkeiten, egal wie hoch der Streitwert ist, das Amtsgericht stets zuständig ist.
Ein Anwalt ist daher nicht immer notwendig. Ist dessen Einschaltung bei Laien aber ratsam? Ja, in der Regel schon! Gerade bei Parteien, die sich am Amtsgericht selbst verteidigen, erkennt man, dass sie etwas verloren sind. Sie sind überfordert und beherrschen die Materie nicht. Sie sind fast immer im Nachteil. 
Ich verkenne dabei nicht, dass ein Anwalt teuer werden kann. Damit komme ich zu einem weiteren wichtigen Punkt, nämlich zur Versicherung. Jeder Bürger in Deutschland braucht zwei Versicherungen: zum einen eine Rechtsschutzversicherung, zum anderen eine Haftpflichtversicherung. Deren Bedeutung wird oft nicht verstanden. Für die Rechtsschutzversicherung folgt dies daraus, dass wir in unserem Leben vielerlei rechtliche Beziehungen haben (etwa der Job), die beim Umkippen einen Rechtsstreit hervorrufen können. 
Für die Haftpflichtversicherung resultiert dies daraus, dass ein kleiner Fehler den wirtschaftlichen Selbstruin begründen kann. Das lässt sich am besten am folgenden kleinen Beispiel illustrieren: Man ist mit Freunden unterwegs und sitzt auf der Rückbank des Autos. Beim Aussteigen vergisst man, dass der andere Kumpel auch aussteigen möchte und macht die Autotür zu, ohne nochmals zu schauen. Dabei bleibt der Kumpel mit seiner Hand stecken und erleidet eine starke Verletzung an der Hand. Wenn dieser nun klagt, kann Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von mehreren tausend Euro, möglicherweise sogar ein fünfstelliger Betrag, verlangt werden. Viele Menschen werden einen solchen Betrag nicht stemmen können, auch nicht mit der Vereinbarung einer Ratenzahlung. 

Diese Versicherungen sind deshalb "Pflicht".

8. Kein Geld für eine Klage

by Adam E. Yalçintaş

Man wollte sich nach langer Zeit mal wieder etwas gönnen und hat sich daher auf einer Website die neuen Schuhe von Nike gekauft. Obwohl das Geld dafür nachweisbar überwiesen  wurde, hat der Verkäufer die Schuhe nicht geschickt. Man will jetzt eine Klage erheben, aber sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass sich gerade kein Geld mehr auf dem Konto befindet. Kann ohne eigenes Geld geklagt werden? Ja, das ist möglich. Zunächst muss man wissen, dass es für die Klageerhebung erforderlich ist, einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Das kann mehrere hundert EURO oder sogar mehrere tausend EURO betragen. Dazu kommen regelmäßig noch die eigenen Anwaltskosten hinzu. Um finanziell schwachen Menschen zu helfen, hat der Gesetzgeber die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO eingeführt. Wenn diese bewilligt wird, wird der Gerichtskostenvorschuss und die eigenen Anwaltskosten unter Umständen ganz von der Staatskasse übernommen. Nur wenn man verliert, muss man die Kosten des Anwalts des Gegners zahlen. Wenn man allerdings gewinnt, zahlt der Gegner alles. Hat er verdient, oder?

7. Skrupellose Anwälte

by Adam E. Yalçintaş

Wenn man krank ist oder ein rechtliches Problem hat, möchte man auf die schnellste Weise Hilfe bekommen. Menschen, die krank sind, gehen zum Arzt. Menschen, die ein rechtliches Problem haben, gehen zu einem Anwalt. Was sich letztere Gruppe insbesondere erhofft, ist, dass der Anwalt ihnen aus der Klemme hilft. Die rechtliche Beratung ist auch die Aufgabe des Anwalts. Was allerdings einige Anwälte machen, grenzt an Treuwidrigkeit und Skrupellosigkeit. Im Vergleich zum juristischen Laien – das sind die meisten Mandanten – kennt sich der geschickte Anwalt im Dschungel der Gesetze verhältnismäßig gut aus. Es kann dann sein, dass zu einer Klage geraten wird, obwohl die Erfolgsaussichten nicht gut sind oder es wird viel mehr eingefordert (z.B. 100.000 EUR statt der rechtlich zustehenden 50.000 EUR), als nach dem Gesetz gefordert werden kann. Dadurch kassiert der Anwalt mehr Geld ein und dem Mandanten entstehen weitere Kosten. Das beißt sich zwar mit der Rolle des Anwalts als Organ der Rechtspflege, aber es ist dem jeweiligen Anwalt egal, da er davon ausgeht, dass es nicht auffällt. Ein Richter, der dann mit dem Fall betraut ist, kann dem Mandanten auch nicht helfen, weil er zur Neutralität verpflichtet ist. Er könnte es nur, wenn gegen den Anwalt selbst geklagt werden würde, wozu sich viele Mandanten nicht trauen. Wie sollte denn auch ein einfacher Bürger erkennen, ob der konsultierte Anwalt gegen ihn arbeitet oder nicht? Da heißt es: Vertraut eurem Bauchgefühl und geht im schlimmsten Fall zu einem anderen Anwalt, der prüft, ob euer vorheriger Anwalt Mist gebaut hat. Bei den Gerichten gibt es extra Kammern für Prozesse gegen Anwälte. Zum Glück sind die meisten Anwälte sich ihrer Verantwortung bewusst und werden ihrer Rolle gerecht. Das ändert jedoch nichts daran, dass es auch in dieser Branche viele faule Eier gibt. Daher haltet die Augen auf!

6. Schwarzfahren – Was ist zu zahlen?

by Adam E. Yalçintaş

Wer kennt es nicht: Obwohl man seinem minderjährigen Kind das Geld für ein Bus-/Bahnticket gegeben hat, gibt das Kind das Geld für andere Sachen aus und fährt am Ende ohne ein gültiges Ticket oder vergisst schlichtweg ein Ticket zu kaufen. Wenn das minderjährige Kind dabei erwischt wird und die Eltern sich mit einem erhöhtem Beförderungsentgelt in Höhe von 60 EUR oder 7 EUR (wegen Kulanz) konfrontiert sehen, neigen sie eher dazu, dieses Geld zu bezahlen. Das sollte jedoch nicht voreilig vorgenommen werden. Die meisten Amtsgerichte haben nämlich geurteilt, dass lediglich das gewöhnliche Beförderungsentgelt (was für ein Ticket üblich zu zahlen ist) verlangt werden kann. Daher liebe Eltern, kein Grund zur Panik.

5. Beifahrer als Zeuge?

by Adam E. Yalçintaş

Der Beifahrer kann im Falle eines Verkehrsunfalls zugunsten des Fahrers (zB Ehepartner, Freund, Kumpel etc.) im Zivilprozess als Zeuge herangezogen werden. Viele haben die Befürchtung, dass das Gericht dem Beifahrer, da er ja im Lager des Fahrers steht, nicht glauben wird und es daher keinen Sinn macht. Allerdings darf das Gericht nicht nur aufgrund dieses Umstandes, an der Glaubwürdigkeit des Zeugen zweifeln. Es müssen weitere objektive! Anhaltspunkte für eine Unglaubwürdigkeit hinzukommen.

4. Darf man heimlich mithören?

by Adam E. Yalçintaş

Wenn ein Zeuge ein Gespräch heimlich mithört, um damit eine bestimmte Tatsache zu beweisen (heimlicher Mithörzeuge), stellt dies ein unzulässiges Beweismittel im Zivilprozess dar. Es besteht aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Regelfall ein Beweisverwertungsverbot. Gleiches gilt, wenn ein Gespräch heimlich aufgenommen wird.    Es ist aber immer eine Interessenabwägung erforderlich. Daneben kommt eine Strafbarkeit gemäß § 201 StGB in Betracht.

Aus diesem Grund sollte auf derartige Unternehmungen verzichtet werden.

3. Negative Bewertung bei eBay

by Adam E. Yalçintaş

In einem vom Bundesgerichtshof am 28.09.2022 (Az.: VIII ZR 319/20) entschiedenen Fall ging es um eine Person, die von einer anderen auf der Plattform eBay eine Sache gekauft hatte. Nach Erhalt der Ware bewertete die Käuferin das Profil des Verkäufers wie folgt:
„Ware gut, Versandkosten Wucher“. Davon war der Verkäufer natürlich nicht begeistert und verlangte die Beseitigung dieser Aussage. Der Bundesgerichtshof kam indes dem Verlangen des Verkäufers nicht nach. Die Äußerung sei zunächst als Werturteil zu klassifizieren. Die Grenze der Schmähkritik sei zudem in diesem Fall nicht überschritten worden. Denn die Bezeichnung der Versandkosten als „Wucher“ sei derart zu verstehen, dass die Versandkosten nach der Ansicht des Käufers erheblich über dem Normalpreis liegen. Aufgrund der Herstellung der Beziehung zwischen dem Werturteil und der Versandkosten sei daher nicht die persönliche Diffamierung (Beleidigung) der Person an sich im Raum. Unschädlich sei auch, dass die Käuferin eine überspitze Formulierung gewählt habe. Nichts anderes ergebe sich aus der mittelbaren Anwendung der eBay-AGB. 
Zu beachten gilt demnach für eBay-Nutzer, dass auch nach der Abwicklung des Vertrages Rücksichtnahmepflichten (nachvertragliche Pflichten) bestehen und die persönliche Diffamierung nicht in den Vordergrund rücken darf.



2. Mut zur Klage gegen die Arbeitsagentur?

by Adam E. Yalçintaş

Mit einer Entscheidung vor ein paar Tagen hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 08. Februar, Az.: 1 BvR 311/22) eine nicht zu unwichtige Frage beantwortet. Es ging um eine Frau, die Hartz-4 – ab dem neuen Jahr Bürgergeld genannt – bekam. Sie war jedoch mit der konkreten Summe nicht einverstanden, da in dem Bescheid ein zu hohes Einkommen zugrunde gelegt wurde. Dagegen legte sie erfolgreich Widerspruch ein. Die Behörde sollte die Kosten dieses Verfahrens übernehmen. Es wurde anschließend die Festsetzung der Kosten beantragt. Die Behörde blieb über sechs Monate untätig. Daraufhin klagte die Dame vor dem Sozialgericht, ohne davor nachzufragen, wie der Stand der Dinge ist. Im Verfahren kam die Behörde ihrem Verlangen nach. Das Problem war allerdings, dass sie einen Anwalt einschaltete und dieser Gebühren berechnete. Daher wollte die Dame diese Kosten von der Arbeitsagentur ersetzt bekommen. Dies lehnte das Sozialgericht ab. Denn sie hätte vor Klageerhebung bei der Behörde nachfragen können, ob ein Fortschritt zu verzeichnen ist.
Anderer Ansicht war jedoch das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich bestehe "keine
allgemeine Pflicht, die Behörde nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist zunächst auf die ausstehende Entscheidung über den Antrag oder Widerspruch aufmerksam zu machen, die Klageerhebung anzukündigen und nachzufragen, ob sie bald entscheide." Das finde keine Stütze im Gesetz.
Das bedeutet, es ist nicht erforderlich – wenn die gesetzlich geregelte Frist (hier waren es sechs Monate) abgelaufen ist –, bei der Behörde höflichkeitshalber nachzufragen. Die treuwidrigen Fälle ausgenommen, können in diesen Fällen also die Anwaltskosten von der Behörde verlangt werden.


1. Ist die Selbstbedienung beim "Sperrmüll" strafbar?

by Adam E. Yalçintaş

Ja, ist sie in der Regel. Die Person, die ohne Zustimmung des Eigentümers einen Gegenstand vom "Sperrmüll" mitnimmt, macht sich des Diebstahls gemäß § 242 StGB strafbar. Das maßgebliche Argument ist hierbei, dass davon ausgegangen wird, dass der Eigentümer sich der Gegenstände nicht einfach entledigen will, sondern diese den zuständigen Personen der Behörde zur Abholung bereitstellt.
Diesen Gedanken kann man auf religiöser Ebene weiterspinnen. Wenn die Zustimmung der jeweils berechtigten Person nicht vorliegt und dieser nicht möchte, dass Dritte sich nach Herzenslust bedienen, besteht die Gefahr, dass man dafür vom Schöpfer zur Rechenschaft gezogen wird.

Daher sollte man lieber die Finger davon lassen!